Gassystemeinbauprüfung
nach § 41A(5) StVZO
Bildquelle: pixabay/freie Verwendung
Rundum-Service für Autos mit CNG- oder LPG-Antrieb
Gassystemeinbauprüfung (GSP):
Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen.
Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.
Die Gassystemeinbauprüfung leicht erklärt
Die GSP ist die Gassystemeinbauprüfung für Kraftfahrzeuge, die auf Gasantrieb umgerüstet wurden.
Die Gassystemeinbauprüfung wird von unseren Prüfingenieuren einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt.
Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage: z. B. R115-000001.
Bei Gasanlagen, die nicht nach der ECE-R115 genehmigt sind, wird eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich,
die nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.
Die Prüfung:
Folgende Papiere sind zur Gassystemeinbauprüfung mitzubringen:
Gerne beraten wir Sie zur Gassystemeinbauprüfung:
Telefon: 06101 83081 oder E-Mail: sv@neubauer-kaeswurm.de
Die von Ihnen angegebenen Daten werden von uns nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und im Anschluss umgehend gelöscht.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier - Datenschutzerklärung
Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
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